Unsere Ziele

Der VdM Landesverband Saar setzt sich für eine Stärkung der musisch-kulturellen Bildung im Saarland ein. 

Seine zentralen Forderungen an die Landespolitik sind:

  1. Staatliche Anerkennung als Qualitätssiegel für vorbildliche Musikschulen
    Im Sinne des Verbraucherschutzes sollten Eltern die Gewähr haben, dass ihre Kinder einen qualitativ hochwertigen Unterricht erhalten. Aus diesem Grund  hat der VdM bereits einen Vorschlag für eine staatliche Anerkennung von Musikschulen erarbeitet, die unabhängig von der Förderung einer Musikschule sein sollte. Von der bisherigen finanziellen Förderung sollte keine der bisher vom Land unterstützten Musikschulen ausgeschlossen werden, die staatliche Anerkennung jedoch sollte nur qualitativ hochwertigen Musikschulen gewährt werden, um Eltern ein verlässliches  Auswahlkriterium zu bieten.
  2. Die Erhöhung des Landeszuschusses für öffentlich geförderte Musikschulen
    Der Zuschuss des Landes für die 13 von ihm Land geförderten Musikschulen wurde seit 1982 nicht erhöht. Dies kommt aufgrund der Inflation faktisch einer Mittelkürzung gleich. Im Vergleich zu den kommunalen Trägern bzw. privaten Trägervereinen leistet das Land einen prozentual nur sehr geringen Beitrag zur finanziellen Absicherung der saarländischen Musikschulen, der deren Bedeutung als Säulen der musischen  Bildung nicht gerecht wird.
  3. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung des Landes mit dem VdM zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen 
    Eine solche Vereinbarung ist angesichts der Veränderungen im Bildungssystem (Ganztagsschulen, Nachmittagsbetreuung) unerlässlich, um sicherzustellen, dass Kinder auch in Zukunft Angebote der Musikschulen wahrnehmen und von Kooperationsprojekten wie Streicherklassen oder ‚Singen macht Schule’ profitieren können. 

An die kommunalen Träger von Musikschulen appelliert der VdM Landesverband Saar,

die Zuschüsse für öffentliche Musikschulen trotz knapper Haushaltsmittel an die Kostensteigerungsrate anzupassen, um eine qualitätsvolle „musikalische Grundversorgung“ insbesondere für Kinder und Jugendliche in Städten, Gemeinden und Landkreisen nachhaltig zu sichern.